Fachbereiche und Spezialgebiete sind u.a.:
Schleifen, polieren, kristallisieren und sanieren von Steinbodenbelägen
Schleif- und Poliermittel, synthetik- und magnesitgebunde Segmente
Natursteinarbeiten im Innenausbau
Naturwerkstein im hochwertigen Luxusbereich, Objekte, Hotel, Yachtbau
Sonstige Natursteinfertigarbeiten, Treppen, Küchenarbeitsplatten, Grabmale
Keramische Fliesenarbeiten im gewerblichen und privaten Bereich
Ornament-, Mosaik- und Wasserstrahlarbeiten
Terrazzo- und Betonwerksteinarbeiten
Fassaden-, Bekleidung- und Verblendarbeiten
Balkon-, Terrassen- und Pflasterarbeiten
Estriche, beheizte und unbeheizte Konstruktionen
Gussasphalt-, Calciumsulfat-, Magnesia- und Zementestriche
Hohlraum- und Doppelraumböden
Beurteilung und Prüfung von Gesteinen und Baustoffen
Beurteilung und Prüfung von Abrieb- und Rutschsicherheitsklassen
Beurteilung und Messung von Glanzwerten der Steinoberflächen
Feuchtigkeitsmessungen
Sonstige Labortests
Gutachten:
- Gutachterliche Stellungnahme
- Beweissicherungsgutachten
- Schiedsgutachten
- Preisermittlung
- Angebotsprüfung
- Rechnungsprüfung
- Prüfung von Plänen, Aufmaß und Materialbedarf
- Erstellung und Hilfestellung von Ausschreibungen
- Fachliche Beratung für Neubau, Sanierung und Modernisierung
- Fachplanungen
- Projektleitung
- Bauleitung
- Baubetreuung
Tätigkeitsgebiete:
Deutschland, Schweiz, Österreich, Italien, Frankreich, Spanien, etc.Nach vorheriger Absprache sind Gutachten auch weltweit möglich.
Ö.b.u.v. Sachverständiger:
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden, wie z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Bezirksregierungen, u.a.Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft. Der Schwerpunkt der Sachverständigentätigkeit liegt in der Erstellung von Gerichts-, Privat- und Schiedsgutachten. Die öffentliche Bestellung als Sachverständiger im Handwerk setzt die persönliche Eignung und besondere Sachkunde auf dem Bestellungsgebiet sowie die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Erstattung von Gutachten voraus.
Begriff, ö.b.u.v. Sachverständiger:
Der Begriff "Sachverständiger" ist nicht geschützt. Daher sollten Sie bei der Beauftragung eines Sachverständigen unbedingt darauf achten, dass er öffentlich bestellt und vereidigt worden ist.Hiermit wird gewährleistet, dass der Sachverständige über geprüftes Wissen zum jeweiligen Fachgebiet verfügt und dessen Gutachten vor Gericht verwendbar sind.