BEGRIFFE:

"Allgemein anerkannte Regel der Technik"

Der Begriff der "allgemein anerkannten Regel der Technik" ist nicht in einer Rechtsvorschrift definiert, sondern durch die Rechtssprechung näher festgelegt worden. Der Begriff ist erfüllt, wenn eine technische Regel nach wissenschaftlicher Erkenntnis für theoretisch richtig gehalten und in der Praxis als bewährt angesehen wird. In der Praxis bewährt sich eine technische Regel, wenn sie von den einschlägigen Fachkreisen durchweg anerkannt und angewandt wird. Baustoffe und deren Verarbeitungen werden in die Bauregelliste aufgenommen und in jeweilige DIN-Vorschriften und/oder Normen/Zertifikate eingearbeitet.

Eine anerkannte Regel der Technik ist somit:

Mindestens 4 Jahre in der Baupraxis bewährt,
von der Fachwelt als richtig befunden
und von dieser allgemein anerkannt,
in Normen und/oder Vorschriften festgehalten.

"Stand der Technik"

Im Gegensatz zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt der "Stand der Technik" den jeweils gültigen Stand des technisch Möglichen zum Zeitpunkt der Ausführung wieder. Wenn z.B. bestimmte Bauprodukte im Handel für ein spezielles Ausführungsverfahren angeboten werden, spiegelt dies den Stand der Technik wieder. Die Praxiserfahrung und eine Aufnahme in Regelwerke wird hierbei nicht vorausgesetzt!
Der Stand der Technik ist in der Praxis noch nicht ausreichend erprobt und von der Fachwelt im allgemeinen noch nicht anerkannt. Wird eine Maßnahme nach dem Stand der Technik ausgeführt, ist der Bauherr oder Auftraggeber hierüber schriftlich in Kenntnis zu setzen. Im Einzelfall ist eine schriftliche Bewilligung einzuholen. Wird ohne diese Genehmigung nach dem Stand der Technik gearbeitet, muss der Vertragspartner das Bauwerk nicht abnehmen, auch wenn optisch und technisch keine Mängel vorhanden sind.
Einem Bauwerkvertrag oder Kaufvertrag liegen in der Regel immer die "anerkannten Regeln der Technik" oder "allgemein anerkannte Regeln der Technik" zu Grunde.

"DIN-Normen"

Durch Normen werden z.B. Werkstoffe in ihren typischen technischen Eigenschaften näher definiert, sowie Begriffe und Begriffsbestimmungen festgelegt, mit denen man sich in der Fachwelt verständigen kann. Ferner werden Prüfmethoden beschrieben, damit unabhängig vom Prüfer durch gleiche Verfahren vergleichbare Ergebnisse erzielt werden.
Die deutschen Normen erarbeitet das Deutsche Institut für Normung (DIN) in jeweiligen Normenausschüssen für bestimmte Fachgebiete unter Mitwirkung interessierter Kreise aus z.B. Industrie, Forschung und Handwerk bzw. Sachverständigen in Zusammenarbeit mit europäischen (EN) und internationalen Normenausschüssen (ISO). Das Urheberrecht für alle Normen liegt beim DIN, der Vertrieb erfolgt über den Beuth Verlag in Berlin.

"Energieeinsparverordnung"

Die neue EnEV 2007 gilt seit dem 1. Oktober 2007.

Für Bestandsgebäude, die z.B. vermietet oder verkauft werden sollen, sind Energieausweise auszustellen. Diese müssen zu folgenden Terminen vorliegen:
Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis einschl. 1965 bis zum 01. Juli 2008.
Später errichtete Wohngebäude bis zum 01. Januar 2009, Nichtwohngebäude bis zum
01. Juli 2009

Wer eine Wohnung sucht, hat als potenzieller Käufer oder Neumieter das Recht, den Energieausweis zu verlangen, je nachdem in welchem Jahr das Wohnhaus erbaut wurde.

Ab 1. Januar 2009 betrifft diese Pflicht alle Verkäufer und Vermieter von Wohnungen oder Wohnhäuser im Bestand. Für den Nichtwohn-Bestand und für den Aushang von Energieausweisen in Behörden und gewissen öffentlichen Dienstleistungsgebäuden gilt die Pflicht zum Energieausweis ab 1. Juli 2009.

Für alle Neubauten und sanierte Altbauten, die einer behördlichen Genehmigung (roter Punkt) unterliegen, sind grundsätzlich Energieausweise zu erstellen.

Die EnEV 2004 war bis einschließlich 30. September 2007 in Kraft. Diese Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden galt also für Bauvorhaben, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige bis zu diesem Tag eingereicht bzw. erstattet wurden.

Die EnEV 2004 löste am 8. Dezember 2004 die erste Energieeinsparverordnung EnEV 2002 ab, die am 1. Februar 2002 in Kraft getreten war. Bis dahin galten für Gebäude die Wärmeschutzverordnung (WSVO 1995) sowie parallel dazu die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV 1998).